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Wirtschaftskanzlei
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Für Sie kommen Insolvenzgestaltungen in Frage:

  • Insolvenzabwehrung:
    - gerichtliche Schritte
    - Vorgerichtliche Schuldenbereinigung
       (Ist ein eigener Insolvenzantrag geplant, muss
        der Schuldenbereinigungsversuch von einer
        geeigneten Stelle bestätigt werden,
        z.B. von einem Rechtsanwalt)
  • Privatvermögen retten:
    - Umwandlung von Vermögen
    - anfechtungssichere Übertragung
  • Insolvenzverfahren, aber unauffällig:
    - Wohnsitzverlagerung
    - Antragstellung (Verbraucherinsolvenzverfahren)
  • Restschuldbefreiung, aber vollständig:
    - Rechtzeitige Antragstellung

    - Versagungsanträge abweisen

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