Insolvenzabwehrung: - gerichtliche Schritte - Vorgerichtliche Schuldenbereinigung (Ist ein eigener
Insolvenzantrag geplant, muss der Schuldenbereinigungsversuch von einer geeigneten Stelle bestätigt werden, z.B. von einem
Rechtsanwalt)
Privatvermögen retten: - Umwandlung von Vermögen - anfechtungssichere Übertragung
Insolvenzverfahren, aber unauffällig: - Wohnsitzverlagerung - Antragstellung (Verbraucherinsolvenzverfahren)
Restschuldbefreiung, aber vollständig: - Rechtzeitige Antragstellung - Versagungsanträge abweisen